(2)Absatz 2,Der Trägerkonferenz obliegt unbeschadet der in den §§ 31 Abs. 5a, 31b Abs. 2, 32d Abs. 2 und 447b Abs. 2 genannten Aufgaben:Der Trägerkonferenz obliegt unbeschadet der in den Paragraphen 31, Absatz 5 a, 31 b, Absatz 2, 32 d, Absatz 2 und 447 b Absatz 2, genannten Aufgaben:
die Entsendung der Mitglieder des Verbandsvorstandes;
die Beschlussfassung über den vom Verbandsvorstand vorgelegten Jahresvoranschlag (Haushaltsplan einschließlich eines Investitionsplanes); dieser ist dem Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur Kenntnis zu bringen;
die Genehmigung des Rechnungsabschlusses und die Entlastung des Verbandsvorstandes; diese ist dem Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur Kenntnis zu bringen;
die Beschlussfassung über die Satzung, die Mustersatzung nach § 455 Abs. 2, die Musterkrankenordnung nach § 456 und die Mustergeschäftsordnung nach § 456a sowie über deren Änderungen;die Beschlussfassung über die Satzung, die Mustersatzung nach Paragraph 455, Absatz 2,, die Musterkrankenordnung nach Paragraph 456 und die Mustergeschäftsordnung nach Paragraph 456 a, sowie über deren Änderungen;
die Erlassung einer Verordnung über den Kostenbeitrag nach § 31 Abs. 2 Z 4;die Erlassung einer Verordnung über den Kostenbeitrag nach Paragraph 31, Absatz 2, Ziffer 4,;
die Beschlussfassung über Richtlinien zur Regelung der dienstrechtlichen Verhältnisse nach § 31 Abs. 3 Z 9;die Beschlussfassung über Richtlinien zur Regelung der dienstrechtlichen Verhältnisse nach Paragraph 31, Absatz 3, Ziffer 9,;
die Zustimmung zu Beschlüssen des Verbandsvorstandes zu Gesamtverträgen nach § 31 Abs. 3 Z 11;die Zustimmung zu Beschlüssen des Verbandsvorstandes zu Gesamtverträgen nach Paragraph 31, Absatz 3, Ziffer 11,;
die Beschlussfassung über Richtlinien nach § 31 Abs. 5 sowie über deren Änderungen;die Beschlussfassung über Richtlinien nach Paragraph 31, Absatz 5, sowie über deren Änderungen;
die Beschlussfassung eines Leitbildes für den Hauptverband;
die Entscheidung über Anträge auf Verfolgung von Ansprüchen, die dem Hauptverband gegen Mitglieder der Verwaltungskörper aus deren Amtsführung erwachsen, und die Bestellung der zur Verfolgung dieser Ansprüche Beauftragten;
die Beschlussfassung über den aus dem Rechnungsabschluss und den statistischen Nachweisungen bestehenden Jahresbericht des Hauptverbandes und der bei ihm errichteten Fonds;
die Zustimmung zu Beschlüssen des Verbandsvorstandes zu Bundes-Zielsteuerungsverträgen nach dem G-ZG;
Angelegenheiten des Gesundheitsförderungsfonds gemäß § 447g;Angelegenheiten des Gesundheitsförderungsfonds gemäß Paragraph 447 g,;
die Entsendung von Vertreterinnen/Vertretern in die Bundesgesundheitskommission nach § 21 Abs. 2 Z 2 G-ZG und in die Bundes-Zielsteuerungskommission nach § 22 Abs. 4 Z 2 G-ZG.die Entsendung von Vertreterinnen/Vertretern in die Bundesgesundheitskommission nach Paragraph 21, Absatz 2, Ziffer 2, G-ZG und in die Bundes-Zielsteuerungskommission nach Paragraph 22, Absatz 4, Ziffer 2, G-ZG.