45. Nachtrag zum Arzneibuch
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 128 aus 2013,
Paragraph eins
16.05.2013
Die deutschsprachige Fassung des vierten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, siebente Ausgabe 2011, Nachtrag 7.4, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.