Absatz eins,Der Datenschutzbehörde steht ein Leiter vor. Dieser wird vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung für eine Dauer von fünf Jahren bestellt; die Wiederbestellung ist zulässig. Dem Vorschlag hat eine Ausschreibung zur allgemeinen Bewerbung voranzugehen. Die Ausschreibung ist vom Bundeskanzler zu veranlassen. Die Funktion des Leiters der Datenschutzbehörde ist auf der beim Bundeskanzleramt eingerichteten Website „Karriere Öffentlicher Dienst“ auszuschreiben. Die Ausschreibung ist zusätzlich im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ kundzumachen.