Absatz eins,Freiheitsstrafen, deren Strafzeit sechs Monate übersteigt, sind an weiblichen Jugendlichen in der Jugendabteilung der Justizanstalt Schwarzau zu vollziehen.
Sprengelverordnung für den Strafvollzug
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 124 aus 2013,
Paragraph 9
01.05.2013
30.06.2015