Absatz eins,Für die Unterbringung von männlichen zurechnungsunfähigen geistig abnormen Rechtsbrechern (Paragraph 21, Absatz eins, StGB) sind die Justizanstalten Göllersdorf und das Forensische Zentrum Asten (Außenstelle Asten der Justizanstalt Linz), für die Unterbringung von männlichen zurechnungsfähigen geistig abnormen Rechtsbrechern (Paragraph 21, Absatz 2, StGB) ist die Justizanstalt Wien-Mittersteig und für die Unterbringung von entwöhnungsbedürftigen Rechtsbrechern (Paragraph 22, StGB) die Justizanstalt Wien-Favoriten für drogen- und alkoholabhängige Rechtsbrecher eingerichtet.