Ehrengeschenke-Verordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 118 aus 2013,
Paragraph eins
04.05.2013
Vereinnahmte Erlöse aus Veräußerungen von Ehrengeschenken, die Bediensteten im Bereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten übergeben wurden, sind für karitative Zwecke zu verwenden.