Absatz eins,Die Apothekerkammer hat
- Ziffer einsdie Geschäftsordnung,
- Ziffer 2die Funktionsgebührenrichtlinie,
- Ziffer 3die Dienstordnung,
- Ziffer 4die Umlagenordnung,
- Ziffer 5die Berufsordnung,
- Ziffer 6die Disziplinarordnung,
- Ziffer 7die Fortbildungsrichtlinien,
- Ziffer 8die Weiterbildungsordnung,
- Ziffer 9die Leitlinien zur Qualitätssicherung und
- Ziffer 10den Jahresvoranschlag und den Rechnungsabschluss
nach Beschlussfassung der Aufsichtsbehörde vorzulegen.