Akkreditierungszeichenverordnung 2013
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 116 aus 2013,
Paragraph 2
01.05.2013
Jeder akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle wird von Akkreditierung Austria für jede Art der akkreditierten Konformitätsbewertungstätigkeit ein einmaliges, aus den unter Paragraph eins, angeführten Bestandteilen zusammengesetztes Akkreditierungszeichen vorgeschrieben.