Zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 118 aus 2013,
Anlage eins,
30.04.2013
Bescheinigung | ||||||||||
Name des Schiffes | Unterscheidungssignal | IMO-Schiffsidentifizierungs-nummer | Heimathafen | Name und vollständige Anschrift des Hauptgeschäftssitzes des eingetragenen Eigentümers | ||||||
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Hiermit wird bescheinigt, dass für das vorgenannte Schiff eine Versicherungspolice oder sonstige finanzielle Sicherheit nach Maßgabe des Artikels 7 des Internationalen Übereinkommens von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden besteht. | ||||||||||
Art der Sicherheit |
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Laufzeit der Sicherheit |
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Name und Anschrift des (der) Versicherers (Versicherer) und/oder Sicherheitsgebers (Sicherheitsgeber) | ||||||||||
Name |
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Anschrift |
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Die Bescheinigung gilt bis |
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Ausgestellt oder bestätigt von der Regierung |
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(vollständige Bezeichnung des Staates) | ||||||||||
ODER: | ||||||||||
Der folgende Wortlaut soll benutzt werden, wenn ein Vertragsstaat von Artikel 7 Absatz 3 Gebrauch macht. Die vorliegende Bescheinigung wird durch Ermächtigung der Regierung ... (vollständige Bezeichnung des Staates) von ... (Name der Einrichtung oder Organisation) ausgestellt | ||||||||||
in ........................................................... | am .................................................................... | |||||||||
(Ort) | (Datum) | |||||||||
| (Unterschrift und Amtsbezeichnung des ausstellenden oder bestätigenden Bediensteten) | |||||||||