unterrichtet alle Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben oder ihm beigetreten sind,
- Litera ivon jeder weiteren Unterzeichnung oder Hinterlegung einer Urkunde unter Angabe des Zeitpunkts;
- Sub-Litera, i, ivom Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Übereinkommens;
- iiivon der Hinterlegung jeder Urkunde zur Kündigung dieses Übereinkommens unter Angabe des Zeitpunkts der Hinterlegung und des Zeitpunkts, zu dem die Kündigung wirksam wird;
- Sub-Litera, i, vvon weiteren Erklärungen und Notifikationen nach diesem Übereinkommen;