Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 69 aus 2013,
BG
Paragraph 45,
01.05.2013
B-KJHG 2013
61/04 Jugendfürsorge
Bei bundesweit bedeutsamen Vorhaben kann der Bund entsprechende Forschungsarbeiten und statistische Erhebungen einleiten und mitfinanzieren. Dabei ist eine Zusammenarbeit mit allen Kinder- und Jugendhilfeträgern anzustreben.
Kinderhilfeträger
05.07.2018
20008375
NOR40149680