Ausländerbeschäftigungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 218 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 72 aus 2013,
Paragraph 25,
01.01.2014
Die Sicherungsbescheinigung, die Beschäftigungsbewilligung oder Entsendebewilligung und eine nach diesem Bundesgesetz ausgestellte Anzeigebestätigung enthebt den Ausländer nicht der Verpflichtung, den jeweils geltenden Vorschriften über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern nachzukommen.