Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuer - Protokoll und Zusatzprotokoll (Norwegen)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 106/2013
Typ
Vertrag - Norwegen
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.06.2013
Unterzeichnungsdatum
16.09.2009
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen zur Abänderung des am 28. November 1995 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 14. November 2005 unterzeichneten Protokolls samt Zusatzprotokoll
StF: BGBl. III Nr. 106/2013 (NR: GP XXIV RV 449 AB 507 S. 51. BR: AB 8261 S. 780.)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Norwegisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Zusatzprotokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 3 des Protokolls wurden am 3. Februar 2010 bzw. 12. März 2013 abgegeben; gemäß derselben Bestimmung treten das Protokoll und das Zusatzprotokoll somit am 1. Juni 2013 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und das Königreich Norwegen von dem Wunsch geleitet, ein Protokoll und ein Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 28. November 1995 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen1 in der Fassung des am 14. November 2005 unterzeichneten Protokolls samt Zusatzprotokoll (im Folgenden „Abkommen“ genannt) abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
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1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 1/1997 idF BGBl. III Nr. 181/2006.
Zuletzt aktualisiert am
21.09.2017
Gesetzesnummer
20008365
Dokumentnummer
NOR40149333