Polizeizeichenschutzverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 94 aus 2013, Undefined
Paragraph 2
06.04.2013
Die Anhänge A1 bis A3 enthalten die geschützten grafischen Darstellungen des Begriffs „POLIZEI“ sowie des von den Sicherheitsbehörden und Polizeikommanden geführten „BUNDESADLERS“.