Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze - Durchführung (Slowenien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 99 aus 2013,
01.09.1993
Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über die Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze *1) vom 3. Dezember 1992
StF: BGBl. III Nr. 99/2013
BGBl. III Nr. 307/2013
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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 623 aus 1993,.
Die vorliegende Vereinbarung ist am 1. September 1993 in Kraft getreten.
Zur Durchführung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über die Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze vom 3. Dezember 1992 (im folgenden Abkommen genannt) haben der Bundesminister für Inneres der Republik Österreich und der Minister für innere Angelegenheiten der Republik Slowenien Folgendes vereinbart: