Kurztitel

Transparenzdatenbank-Betriebsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 72 aus 2013,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

12.03.2013

Index

10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht

Text

Paragraph 3,

Dem Stand der Technik entsprechende Spezifikationen sind:

  1. Ziffer eins
    das Portalverbundprotokoll (PVP) für Zugriffe auf die Transparenzdatenbank,
  2. Ziffer 2
    die Sicherheitsklassen (SecClass) für Zugriffe auf die Transparenzdatenbank,
  3. Ziffer 3
    die Schnittstellenbeschreibung für die Mitteilung von Leistungsdaten für die Übermittlung von Leistungen an die Transparenzdatenbank sowie
  4. Ziffer 4
    die Algorithmen, Schlüssellängen und Parameter für serverseitig authentifizierte Verbindungen mit starker Verschlüsselung.
Die Bundesministerin für Finanzen hat diese Spezifikationen im Internet unter http://www.transparenzportal.gv.at zu veröffentlichen.

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2022

Gesetzesnummer

20008315

Dokumentnummer

NOR40148694