Absatz eins,Staatsangehörige der folgenden Staaten sowie Drittstaatsangehörige, deren Reisedokument von einem dieser Staaten ausgestellt wurde, brauchen für den Transit über einen österreichischen Flugplatz ein Flugtransitvisum, sofern sie nicht bereits im Besitz eines anderen Visums oder eines Aufenthaltstitels sind:
- Ziffer einsÄthiopien
- Ziffer 2Afghanistan
- Ziffer 3Bangladesch
- Ziffer 4Eritrea
- Ziffer 5Ghana
- Ziffer 6Irak
- Ziffer 7Iran
- Ziffer 8Nigeria
- Ziffer 9Pakistan
- Ziffer 10Somalia
- Ziffer 11Sri Lanka
- Ziffer 12Demokratische Republik Kongo