Absatz eins,Tankstellen müssen mit einem Benzindampf-Rückgewinnungssystem ausgestattet sein, welches unter definierten Prüfbedingungen nach dem Stand der Technik eine Benzindampfabscheidungseffizienz von mindestens 85% aufweist. Dies gilt nicht für Tankstellen, wenn ihr Jahresdurchsatz weniger als 100 m3 Benzin beträgt und sie nicht unter ständigen Wohn- oder Arbeitsräumen gelegen sind, und nicht für Tankstellen, die ausschließlich im Zusammenhang mit der Herstellung und Auslieferung neuer Kraftfahrzeuge verwendet werden.