Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013,
Paragraph 6
01.01.2014
Mitglieder des Verwaltungsgerichtes, fachkundige Laienrichter und Rechtspfleger haben sich unter Anzeige an den Präsidenten der Ausübung ihres Amtes wegen Befangenheit zu enthalten.