Absatz einsDer Antrag im Sinne des Artikel 138 a, Absatz eins, B-VG hat die Feststellung zu begehren, dass
- Ziffer einseine Vereinbarung zwischen dem Bund und einem oder mehreren Ländern vorliegt oder nicht vorliegt oder
- Ziffer 2eine aus einer Vereinbarung zwischen dem Bund und einem oder mehreren Ländern folgende Verpflichtung erfüllt oder nicht erfüllt worden ist.