Absatz eins,Die Niederschrift über den Gang der mündlichen Verhandlung hat zu enthalten:
- Ziffer einsdie Behörde;
- Ziffer 2den Vornamen und den Familiennamen oder Nachnamen, Tag und Ort der Geburt, die Staatsangehörigkeit, den Personenstand, die Beschäftigung und den Wohnort des Beschuldigten;
- Ziffer 3die deutliche Bezeichnung der dem Beschuldigten zur Last gelegten Tat;
- Ziffer 4die wesentlichen Aussagen der Zeugen und Sachverständigen und die sonstigen Beweisergebnisse;
- Ziffer 5die Rechtfertigung oder das Geständnis des Beschuldigten;
- Ziffer 6den Spruch;
- Ziffer 7die Begründung (Paragraph 60, AVG);
- Ziffer 8die Rechtsmittelbelehrung;
- Ziffer 9das Datum des Bescheides;
- Ziffer 10das Datum der Verkündung.