Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2013
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 29 aus 2013,
17.01.2013
31.12.2013
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Andwendungszeitraum erschöpft).
Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2013
StF: BGBl. II Nr. 29/2013