Kurztitel

Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2013

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 29 aus 2013,

Inkrafttretensdatum

17.01.2013

Außerkrafttretensdatum

31.12.2013

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Andwendungszeitraum erschöpft).

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2013

StF: BGBl. II Nr. 29/2013