(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung ereignen.
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
BGBl. Nr. 189/1955 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 123/2012
BG
§ 175
01.01.2013
10.03.2020
ASVG
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Zu dieser Bestimmung gibt es im HELP folgenden Artikel: Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
Zu dieser Bestimmung gibt es im HELP folgenden Artikel: Verkehrsunfall, der ein Arbeitsunfall ist
13.01.2021
10008147
NOR40146956