Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984
Bundesgesetzblatt Nr. 29 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 2012,
Paragraph 10
01.01.2014
Ernennungen, Verleihungen von Amtstiteln, Verständigungen über solche Ernennungen und Verleihungen sowie die mit Ernennungen und Verleihungen von Amtstiteln zusammenhängenden und gleichzeitig getroffenen Feststellungen und Verfügungen bedürfen weder der Bezeichnung als Bescheid, noch einer Begründung, noch einer Rechtsmittelbelehrung.