Kurztitel

Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 29 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 10

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Text

Zu Paragraph 58, AVG

Paragraph 10,

Ernennungen, Verleihungen von Amtstiteln, Verständigungen über solche Ernennungen und Verleihungen sowie die mit Ernennungen und Verleihungen von Amtstiteln zusammenhängenden und gleichzeitig getroffenen Feststellungen und Verfügungen bedürfen weder der Bezeichnung als Bescheid, noch einer Begründung, noch einer Rechtsmittelbelehrung.