Absatz eins,Für die Netzbereitstellungsentgelte im Verteilernetz werden bezogen auf die vertraglich vereinbarte Höchstleistung folgende Preisansätze bestimmt, wobei die Preisansätze in Euro (€) pro Kilowattstunde pro Stunde (kWh/h) angegeben werden:
- Ziffer einsNetzbereitstellungsentgelt für leistungsgemessene Anlagen und Speicheranlagen der Netzebenen 1 und 2:, Bereiche Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien:
- Litera afür feste Kapazitäten bzw. für Standardkapazitäten für Speicheranlagen:3,-- €
- Litera bfür unterbrechbare Kapazitäten für Speicheranlagen:1,50 €
- Ziffer 3Netzbereitstellungsentgelt für leistungsgemessene Anlagen und Speicheranlagen der Netzebene 3, Bereiche Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien:
- Litera afür feste Kapazitäten bzw. für Standardkapazitäten für Speicheranlagen:5,-- €
- Litera bfür unterbrechbare Kapazitäten für Speicheranlagen:2,50 €
- Ziffer 4Netzbereitstellungsentgelt für nicht leistungsgemessene Anlagen der Netzebene 3:, Bereiche Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien:0,-- €