Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt (Schweiz)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 192 aus 2012, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 6 aus 2017,
Artikel 8
01.01.2013
31.12.2016
zum Außerkrafttreten vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 6 aus 2017,
1. Soweit Steueransprüche durch Einmalzahlung nach Artikel 7 abgegolten sind, findet keine Verfolgung von diesen Abgabenansprüche betreffenden Finanzvergehen statt.
2. Kann eine andere Straftat als ein Finanzvergehen wegen der Strafbarkeit eines Finanzvergehens nicht bestraft oder geahndet werden, so gilt dies auch dann, wenn die Strafbarkeit des Finanzvergehens aufgrund dieses Abkommens entfällt.