Absatz eins,Ziel des Personalkapazitätscontrollings ist es, insbesondere die Einhaltung der personalwirtschaftlichen Zielsetzungen der Bundesregierung zu erreichen. Jedenfalls einzuhalten sind folgende Obergrenzen:
- Ziffer einsdie im zuletzt beschlossenen Bundesfinanzrahmengesetz vorgesehenen Grundzüge des Personalplanes,
- Ziffer 2die Planstellen je Untergliederung in qualitativer und quantitativer Hinsicht gemäß jeweils geltendem Bundesfinanzgesetz sowie
- Ziffer 3die jeweils geltenden bindenden Zielwerte gemäß Paragraph 44, Absatz 3, BHG 2013.