Absatz eins,Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlich wesentlichen konsumentenschutzpolitischen Auswirkungen nach den Vorgaben in Anlage 2 genauer zu prüfen.
WFA-Konsumentenschutzpolitik-Verordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 494 aus 2012,
Paragraph 3
01.01.2013
vorzunehmen