WFA-Konsumentenschutzpolitik-Verordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 494 aus 2012,
Paragraph 2
01.01.2013
Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist nach den Vorgaben in Anlage 1 zu prüfen, ob die Wirkungsdimension Konsumentenschutzpolitik voraussichtlich wesentlich betroffen ist. Dafür sind die entsprechenden Wesentlichkeitskriterien der WFA-GV heranzuziehen.