nach den äußeren Umständen (insbesondere Menge der gelieferten Gegenstände) anzunehmen ist, dass die gelieferten Gegenstände nicht im Rahmen der privaten Lebensführung verwendet werden, und
Gastgewerbepauschalierungsverordnung 2013
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 488 aus 2012,
Paragraph 8
22.12.2012
Ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2013 anzuwenden vergleiche Paragraph 9,).
Für nach dem 31. Juli 1999 erfolgte Lieferungen von Lebensmitteln und Getränken, bei denen