Absatz eins,Sind in einem Globalbudget Auszahlungen, welche die Obergrenze für Auszahlungen im Finanzierungshaushalt überschreiten, oder Aufwendungen, welche die Obergrenze für Aufwendungen im Ergebnisvoranschlag überschreiten, erforderlich, kann das haushaltsleitende Organ unter den Voraussetzungen von Paragraph 54, Absatz 6 bis 9 BHG 2013 bei der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen einen Antrag auf Überschreitung der jeweiligen Mittelverwendungsobergrenze stellen. Dasselbe gilt für Umschichtungen gemäß Paragraph 53, Absatz eins, Ziffer 5, oder 6 BHG 2013, wobei im Fall der Ziffer 6, ein einvernehmlicher Antrag sämtlicher betroffener haushaltsleitender Organe einzubringen ist.