WFA-EU-Mitbefassungs-Verordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 499 aus 2012,
Paragraph 2
01.01.2013
31.03.2015
Ziel der Verordnung ist es, dass bei Entwürfen unionsrechtlicher Vorschriften abgestimmte und kohärente österreichische Positionen im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt zu erarbeitet und vertreten werden.