Absatz eins,Diese Verordnung regelt die Abschätzung der Auswirkungen von Informationsverpflichtungen auf Verwaltungskosten für Bürgerinnen und Bürger und für Unternehmen im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß Paragraph 17, BHG 2013 anhand des Standardkostenmodells.