Kurztitel

WFA-Kinder-und-Jugend-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 495 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

01.01.2013

Text

Vereinfachte Abschätzung

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist nach den Vorgaben der Anlage 1 zu prüfen, ob die Wirkungsdimension Kinder und Jugend voraussichtlich wesentlich betroffen ist. Dafür sind die entsprechenden Wesentlichkeitskriterien der WFA-Grundsatzverordnung (WFA-GV) heranzuziehen.
  2. Absatz 2,Nach den Vorgaben der Anlage 1 ist dabei insbesondere zu prüfen, ob durch das Vorhaben
    1. Ziffer eins
      der Schutz, die Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung von Kindern und jungen Erwachsenen oder
    2. Ziffer 2
      die Unterhaltsversorgung, der Ausgleich für Kinderkosten und die Betreuung von Kindern oder
    3. Ziffer 3
      die Zukunftssicherung von Kindern und jungen Erwachsenen in mittelfristiger Perspektive
    wesentlich betroffen sind.