WFA-Gesamtwirtschaft-Verordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 491 aus 2012,
Paragraph 4
01.01.2013
Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlich wesentlichen gesamtwirtschaftlichen Aspekte wirtschaftspolitischer Auswirkungen nach den Vorgaben der Anlage 2 genauer zu prüfen.