Kurztitel

WFA-Grundsatz-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 489 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8

Inkrafttretensdatum

01.01.2013

Text

Ergebnisdarstellung

Paragraph 8,

  1. Absatz eins,Die Ergebnisdarstellung der wirkungsorientierten Folgenabschätzung zielt darauf ab, die Wirkungszusammenhänge nachvollziehbar zu machen. Sie hat in geraffter, standardisierter Form die einzelnen Schritte der wirkungsorientierten Folgenabschätzung zu enthalten, insbesondere
    1. Ziffer eins
      Problemanalyse, Zielformulierung einschließlich der Indikatoren und gewählte Maßnahmen einschließlich der Indikatoren („Wie sieht Erfolg aus“),
    2. Ziffer 2
      die wesentlichen Auswirkungen in den betroffenen Wirkungsdimensionen („Abschätzung der Auswirkungen“) gemäß der in den Verordnungen zu Wirkungsdimensionen festgelegten Vorgaben, wobei auch methodisch tiefer gehende Darstellungen zulässig sind, sowie
    3. Ziffer 3
      die Angaben über die Planung der internen Evaluierung.
  2. Absatz 2,Der Ergebnisdarstellung ist die Berichtsstruktur gemäß Anlage 2 zu Grunde zu legen. Dies steht einer flexiblen Gestaltung nicht entgegen.