„Tierversuch“: jede Verwendung von Tieren zu Versuchs-, Ausbildungs- oder anderen wissenschaftlichen Zwecken mit bekanntem oder unbekanntem Ausgang, die
- Litera abei den Tieren Schmerzen, Leiden, Ängste oder dauerhafte Schäden in einem Ausmaß verursachen kann, das dem eines Kanüleneinstichs gemäß guter tierärztlicher Praxis gleichkommt oder darüber hinausgeht, oder
- Litera bdazu führen soll oder kann, dass ein Tier in einem Zustand gemäß Litera a, geboren oder ausgebrütet wird, oder
- Litera cdazu führen soll oder kann, dass eine genetisch veränderte Tierlinie in einem Zustand gemäß Litera a, geschaffen und erhalten wird,
nicht jedoch das Töten von Tieren allein zum Zwecke der Verwendung ihrer Gewebe oder Organe.