Absatz einsDie Säumnisbeschwerde hat zu enthalten:
- Litera adie Bezeichnung der säumigen Abgabenbehörde;
- Litera bdie Darstellung des Inhaltes des unerledigten Antrages bzw. der Angelegenheit, in der eine Verpflichtung zur amtswegigen Erlassung eines Bescheides besteht;
- Litera cdie Angaben, die zur Beurteilung des Ablaufes der Frist des Paragraph 284, Absatz eins, notwendig sind.