Absatz einsIst in der Beschwerdevorentscheidung die Bescheidbeschwerde
- Litera aweder als unzulässig oder als nicht rechtzeitig eingebracht zurückzuweisen (Paragraph 260,) noch
- Litera bals zurückgenommen (Paragraph 85, Absatz 2,, Paragraph 86 a, Absatz eins,) oder als gegenstandslos (Paragraph 256, Absatz 3,, Paragraph 261,) zu erklären,
so ist der angefochtene Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen.