Absatz eins,Über Beschwerden gegen Erkenntnisse ist nach vorangegangener mündlicher Verhandlung zu entscheiden
- Litera aim Verfahren vor dem Senat,
- Litera bin sonstigen Beschwerdeverfahren, wenn dies der Beschwerdeführer in der Beschwerde beantragt hat oder wenn es das Bundesfinanzgericht für erforderlich hält,
- Litera cim Verfahren gegen Jugendliche.