Zusätzliche Zuweisung zur Schwankungsrückstellung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 453 aus 2012,
römisch fünf
Paragraph 2
01.01.2013
ZZV
57/03 Betriebliche und private Altersvorsorge
Bei einer zusätzlichen Zuweisung zur Schwankungsrückstellung darf der Rechnungszins nicht unterschritten werden.
28.06.2022
20008126
NOR40144820