Kurztitel
Organtransplantationsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 108/2012Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 108 aus 2012,
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
Anlage A
Im Rahmen der Organ- und Spendercharakterisierung sind folgende Daten zu erheben:
Geburtsdatum oder geschätztes Alter,
Gewicht oder geschätztes Gewicht,
Größe oder geschätzte Größe,
gegenwärtig bestehender oder zurückliegender intravenöser Drogenkonsum,
gegenwärtig bestehende oder zurückliegende maligne Neoplasien,
andere gegenwärtig bestehende übertragbare Krankheiten,
HIV-, Hepatitis-C- und Hepatitis-B-Infektion(sstatus) sowie
grundlegende Informationen zur Bewertung der Funktion des gespendeten Organs.