Absatz eins,Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen ermächtigt,
Anmerkung, Ziffer eins, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 105 aus 2012,)
- Ziffer 2beim Voranschlagsansatz 1/41158 zusätzlich Vorbelastungen hinsichtlich der Finanzjahre 2013 bis 2020 in der Höhe von bis zu 0,493 Milliarden Euro zu begründen.