Vermeidung von Risiken;
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 450 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2012,
BG
Paragraph 7
01.01.2013
ASchG
60/02 Arbeitnehmerschutz
Arbeitgeber haben bei der Gestaltung der Arbeitsstätten, Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge, bei der Auswahl und Verwendung von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen, beim Einsatz der Arbeitnehmer sowie bei allen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer folgende allgemeine Grundsätze der Gefahrenverhütung umzusetzen:
Arbeitsverfahren
26.02.2024
10008910
NOR40144393