Kurztitel

Bundesfinanzgesetz 2013

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2012,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2013

Abkürzung

BFG 2013

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Beachte

zum Bezugszeitraum vergleiche Artikel römisch fünfzehn

Text

Bewilligung

Artikel römisch eins. Der als Anlage römisch eins angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2013 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Auszahlungen und Einzahlungen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:

 

Allgemeine

Geldfluss aus

 

Gebarung

der Finanzierungstätigkeit

 

(Beträge in Millionen Euro)

Auszahlungen:

75 005,806

 

89 403,074

 

Einzahlungen:

68 678,361

 

95 730,519

 

Nettofinanzierungsbedarf:

6 327,445

 

 

 

Finanzierungsüberschuss:

 

6 327,445

 

Der Nettofinanzierungsbedarf der allgemeinen Gebarung vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2013 an Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Mittelumschichtungen und Mittelverwendungsüberschreitungen gemäß Artikel römisch vier und römisch fünf herangezogen werden.

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2019

Gesetzesnummer

20008078

Dokumentnummer

NOR40144039