Absatz einsDie Ausfertigung der Rechtsmittelentscheidung hat zu enthalten:
- Litera adie Bezeichnung der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz; wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, die Namen des Verhandlungsleiters und des Schriftführers; bei Entscheidungen eines Berufungssenates auch die Namen der Senatsmitglieder und des Amtsbeauftragten;
- Litera bVor- und Zunamen des Rechtsmittelwerbers; den Namen seines Verteidigers (Bevollmächtigten);
- Litera cdie Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung oder des sonstigen angefochtenen Verwaltungsaktes,
- Litera dden Spruch;
- Litera edie Begründung;
- Litera fdie Rechtsmittelbelehrung und die Zahlungsaufforderung;
- Litera gim Verfahren vor einem Berufungssenat die Unterschrift des Vorsitzenden; in den übrigen Fällen die Unterschrift des Mitgliedes des Berufungssenates, das die Rechtsmittelentscheidung erlassen hat; an die Stelle der Unterschrift kann die Beglaubigung der Kanzlei treten, daß die Ausfertigung mit der Erledigung des betreffenden Geschäftsstückes übereinstimmt und das Geschäftsstück die eigenhändig beigesetzte Unterschrift aufweist;
- Litera hdas Datum der mündlichen Verkündung, sonst das Datum der Unterfertigung.