Der Abflug von Passagieren, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben und über keinen eigenen Sitzplatz verfügen.
Flugabgabegesetz
BGBl. I Nr. 111/2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2012
BG
§ 3
15.12.2012
FlugAbgG
32/05 Verbrauchsteuern
Von der Flugabgabe ist befreit:
Transitpassagier
24.05.2017
20007051
NOR40143659