Kurztitel

Name, Abkürzung und Emblem - Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 403 aus 2002,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

06.11.2002

Text

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera c, des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 143 aus 2001,, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung und das Emblem der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.