Absatz eins,Nassräume wie Duschanlagen und WC-Anlagen müssen in einer solchen Anzahl und Ausstattung zur Verfügung gestellt werden, dass ein hygienisch einwandfreier Betrieb gewährleistet ist. Sie müssen insbesondere folgenden Anforderungen entsprechen:
- Ziffer einsWände bis in eine Höhe von 1,8 m und Fußböden müssen mit einem schmutzabweisenden, leicht abwasch- und desinfizierbaren sowie leicht trocknenden Material versehen sein,
- Ziffer 2WC-Anlagen sind mit Kunststoffsitzbrillen auszustatten; Toilettepapier ist unentgeltlich zur Verfügung zu stellen,
- Ziffer 3im Bereich der WC-Anlagen sind Handwaschbecken einzurichten.