Absatz eins,Das Wasser, das sich in einem Kleinbadeteich befindet (Badewasser), muss folgenden Anforderungen entsprechen:
- Ziffer einsEs muss in seuchenhygienischer Hinsicht einwandfrei sein; dies gilt im Allgemeinen als eingehalten, wenn folgende mikrobiologische Anforderungen erfüllt sind:
- Litera aEscherichia coli: die Konzentration darf 100 in 100 ml nicht überschreiten,
- Litera bEnterokokken: die Konzentration darf 50 in 100 ml nicht überschreiten,
- Litera cSalmonellen: dürfen in 1 l nicht nachweisbar sein (diese Untersuchung ist dann durchzuführen, wenn Wasservögel vorhanden sind),
- Litera dPseudomonas aeruginosa: die Konzentration darf 25 in 100 ml nicht überschreiten (diese Untersuchung ist nur dann durchzuführen, wenn das Badewasser über eine Filtereinrichtung geführt wird),
- Ziffer 2in chemisch-physikalischer Hinsicht:
- Litera adie Sichttiefe darf 2 m nicht unterschreiten,
- Litera bdie Konzentration an gelöstem Sauerstoff hat mindestens 80% Sättigung O2 zu betragen,
- Litera cder pH-Wert darf 6 nicht unterschreiten und 9 nicht überschreiten und
- Litera dder Gesamtphosphorgehalt darf 20 µg/l nicht überschreiten.